Grundstücke, die aufgrund ihrer ehemaligen Nutzung altlastenverdächtig sind, sind in der Regel im Altlasten- bzw. Bodenbelastungskataster der Umweltbehörden registriert.
Mit der beprobungslosen Risikobewertung hinsichtlich Altlasten wird der Verdacht geprüft, in weiteren Schritten wird vor Ort der Schaden abgelärt:
Für wen ist die beprobungslose Risikobewertung besonders von Nutzen?
- Käufer bzw. Pächter von Immobilien zur Einschätzung der Altlastensituation
- Sachverständige für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Banken für die Beleihungswertermittlung
Weitere Informationen zum Thema Beprobungslose Risikobewertung bzw. zum Thema „Altlasten“ finden Sie in unserer Serie „Infoblätter“:
Beprobungslose Risikobewertung
Am Anfang der Altlastenuntersuchung steht die beprobungslose Risikobewertung.
Mit der beprobungslosen Risikobewertung wird der Verdacht hinsichtlich Altlasten geprüft:
- Recherche in Bauaktenarchiv und Umweltamt
- Ehemalige altlastenrelevante Nutzungen ermitteln und verorten
- Ausweisen von möglichen Kontaminationsbereichen
- Risikobewertung der Kontaminationspotenziale
Eine beprobungslose Risikobewertung verhilft entweder zu detaillierten Kenntnissen über mögliche Kontaminationen sowie deren Gefahrenpotenzial oder aber sie schließt den Verdacht auf Altlasten
Defizitanalyse als Erweiterung der beprobungslosen Risikobewertung
- Sichten und Auswerten von vorliegenden Gutachten und Daten
- Bewerten nach aktuell gültigen Referenzwerten
- Ausweisen von Kenntnislücken und weiterem Untersuchungsbedarf
Erstellung von Untersuchungskonzepten und Abstimmung mit der Behörde
Erstellung von Konzepten für eine Technische Untersuchung
Konkretes Untersuchungsprogramm für die ausgewiesenen Kontaminationsbereiche aufstellen:
- Beprobungspunkte, -tiefen, relevante Analyseparameter, erforderliche Untersuchungsverfahren festlegen
- Boden, Bodenluft, Grundwasser
- Je nach Schadstoff, Nutzungsumfang und hydrogeologischen Gegebenheiten
Abstimmung mit der zuständigen Umweltbehörde
Zustimmung der Behörde zum Untersuchungskonzept ist zielführend für eine gemeinsame Lösung. Unsere langjährige Erfahrung ist insbesondere bei sensiblen Abstimmungen hilfreich.
Mögliche Ziele:
- Austrag aus dem Altlastenkataster zur Wertsteigerung des Grundstückes,
- Erfüllen von Forderungen bzw. Anordnungen der Behörde,
- Altlastensituation erfassen und gemeinsame, machbare Lösung erarbeiten (z. B.: Monitoring, Sicherungsmaßnahmen, Austausch von Bodenmaterial)
- Aufstellen von Bebauungsplänen, Festlegen von Konditionen im B-Plan
Technische Untersuchung von Boden, Bodenluft und Grundwasser
Entsprechend dem mit der Behörde abgestimmtem Untersuchungskonzept wird eine technische Untersuchung durchgeführt.
Untersuchung von Boden, Bodenluft und Grundwasser:
- Rammkernsondierungen oder Schneckenbohrungen
- Bodenluftsondierungen
- Permanente bzw. temporäre Grundwassermessstellen
- Direct-Push-Grundwassersondierungen
- MIP-Sondierungen von Schadstoffen
- Bodenkundliche Profilansprachen
- Entnahme von Proben aus Boden, Bodenluft und Grundwasser
Gefährdungsabschätzung
Die Beurteilung von Schadstoffen ist immer eine Einzelfallbetrachtung und hängt von vielen Faktoren ab:
- Mobilität des Schadstoffs
- Schadstoffgemisch
- Hydrogeologie des Standorts
- Wirkungspfad Boden-Mensch, Pfad Boden-Grundwasser, Pfad Boden-Pflanze, Grundwasser
Im Rahmen der Gefährdungsabschätzungen werden Kontamination nachgewiesen oder ausgeschlossen und Ausdehnung von Boden- bzw. Grundwasserschäden erfasst.
Sohl- und Wandbeprobung im Rahmen von Bodenaushub
- Sanierung von kontaminiertem Boden durch Bodenaushub
- Bodenaustausch mit Sohl- und Wandbeprobung der Aushubgrube
- Nachweis von Schadstofffreiheit der Grubensohle gegenüber der Umweltbehörde z. B. zum Austrag aus dem Bodenbelastungskataster
- Abfalldeklaration des kontaminierten Aushubs zur Entsorgung
Maßnahmen bei Grundwasserkontaminationen
- Monitoring der Grundwasserkontaminationen
- Sicherungsmaßnahmen durch Abstromsicherung, Spundwände, reaktive Wände
- Hydraulische Sanierungsmaßnahmen (z. B.: Pump-and-Treat, Einsatz von Tensiden, hohe Temperaturen, u. Ä.)
- Festsetzungen im Bebauungsplan: Versiegelungen im Bereich kontaminierter mobiler Schadstoffe, festlegen der Nutzung, keine sensibleren Nutzungen auf kontaminierten Standorten, keine Nutzung von Grundwasser, kein Einleiten von Regenwasser auf dem Grundstück, u. Ä.
Was bekommen Sie von uns?
- Untersuchungskonzept für eine technische Untersuchung
- Abstimmung mit der Behörde
- Probenahme von Boden, Bodenluft und Grundwasser vor Ort
- Begleitung der Laboranalytik
- Gefährdungsabschätzung und Bewertung der Altlastensituation
- Maßnahmenvorschläge für das weitere Vorgehen
Es muss nicht immer saniert werden, in Abstimmung mit der Behörde können die hier beschriebenen Maßnahmen die Lösung bei einer Kontamination sein.