Im Rahmen einer Neubebauung einer Liegenschaft steht häufig der Aushub von Boden für Fundamente, Keller oder einer Tiefgarage an. Im urbanen Bereich ist dieses Bodenmaterial oft durchsetzt mit Bau- oder Trümmerschutt, Schlacke, Asche u. Ä., sodass eine fachgerechte Entsorgung von schadstoffhaltigem Boden bzw. Bauschuttmaterial erforderlich ist.

Seit 01.08.2023 bewerten wir gemäß Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und MantelV.

Zur Ermittlung der Verwertbarkeit bzw. Entsorgung von Abfällen, zu denen auch schadstoffhaltiger Boden gehört, ist eine Technische Untersuchung mit Probenahme und Analytik erforderlich.

Da schadstoffhaltiger Boden oft sehr heterogen verunreinigt ist, ist eine gesicherte und vor allem reproduzierbare Probenahmestrategie nach „LAGA PN 98“ (Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall, Stand 2001) anzuwenden. Mit verschiedenen Gerätschaften wird Bodenmaterial durch Mischproben aus einer Vielzahl von Einzelproben repräsentativ beprobt.

Die Proben werden je nach Qualität (Mutterboden, Boden, Baggergut, Bauschutt, andere Abfälle) auf eine Vielzahl von relevanten Parametern gemäß der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) bzw. Mantelverordnung analysiert und je nach Schadstoffgehalt eingestuft. Art und Gehalt der enthaltenen Schadstoffe bestimmen am Ende den Abfallschlüssel.

Ersatzbaustoffverordnung (EBV)

Vollzugshinweise der SBB

Boden kann nur fachgerecht entsorgt werden, wenn eine Einstufung des Abfalls bzw. des Bodenmaterials nach EBV bzw. nach Abfallschlüsseln vorgenommen wurde.

Was bekommen Sie von uns?

  • Repräsentative Probenahme und -strategie nach LAGA PN 98
  • Laboranalyse der Proben auf relevante Parameter
  • Einstufung der Verwertbarkeit des Materials nach EBV
  • Einstufung der Verwertbarkeit von Bodenmaterial zur Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht entsprechend § 7 BBodSchV (Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) 2021
  • Angabe des Abfallschlüssels
  • Ermittlung des Abfallvolumens
  • Ermittlung der Entsorgungskosten