Im Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG (2023) gelten bestimmte Anforderungen an Freiflächen für Photovoltaikanlagen zur Erzielung eines Vergütungsanspruchs.

Durch die Anforderungen an Freiflächen für Photovoltaikanlagen soll sichergestellt werden, dass produktive Flächen, die land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden können, nicht mit Photovoltaikanlagen bedeckt werden.

Wir erstellen verschiedene Gutachten zum Nachweis der EEG-Vergütungsfähigkeit je nach Voraussetzung der Fläche:

  • Konversionsgutachten (> 50 % der Fläche)
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  • Gutachten zum Nachweis ‚baulicher Anlagen‘ (100 % der Fläche)
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  • Gutachten zum Nachweis ‚landwirtschaftlich benachteiligter Gebiete‘
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Zur Angebotserstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Lageplan mit genauer Abgrenzung der Vorhabensfläche
  • Modulbelegungsplan
  • Lage der Vorhabensfläche
  • Vorherige Nutzung
  • Wenn vorhanden Fotos, Karten, andere Gutachten etc.

Projektbeispiel Konversionsgutachten

  • Weitere Projekte, die von UMWELTKONZEPT DR. MEYER bearbeitet wurden, befinden sich z. B. in
    Barchfeld, Bellersdorf, Bitterfeld, Cossen, Eggesin, Glaubitz, Goldberg, Großfurra, Großwudicke, Jessnitz, Meyenburg, Milmesberg, Senftenberg, Rietzneuendorf, Weißenfels, Zschornewitz.

Konversion

Gemäß EEG können Konversionsflächen aus ehemals wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung für die Errichtung von Solarparks genutzt werden.

Voraussetzung für die Qualifizierung einer Fläche als Konversionsfläche ist, dass der ökologische Wert der Fläche infolge der ursprünglichen Nutzung schwerwiegend beeinträchtigt ist.

Es müssen mehr als 50 % der Gesamtfläche schwerwiegend ökologisch beeinträchtigt sein, um eine EEG-Förderung zu erhalten.

Der ökologische Wert einer Fläche kann aufgrund der spezifischen Vornutzung beispielsweise schwerwiegend beeinträchtigt sein durch:

  • Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen
  • Kampfmittel
  • Versiegelungen der Bodenoberfläche, die mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen einhergehen
  • Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen

Was erhalten Sie von uns:

In unserem Konversionsgutachten ermitteln wir die Beeinträchtigung des ökologischen Wertes auf einer geplanten PV-Fläche.

Sonstige bauliche Anlage

Es können auch Flächen, auf denen zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Solarstrom sonstige bauliche Anlagen errichtet wurden, für die Errichtung von Solarparks genutzt werden. Die sonstigen baulichen Anlagen können durch Ruderalvegetation, wie sie sich typischerweise auf ungenutzten und brach liegenden Flächen einstellt, überwachsen sein.

Eine sonstige bauliche Anlage muss auf 100 % der Gesamtfläche nachgewiesen werden, um eine EEG-Förderung zu erhalten.

Bei folgenden Beispielen handelt es sich um sonstige bauliche Anlagen:

  • Versiegelungen (auch durch verbliebene Fundamente)
  • Aufschüttungen und Abgrabungen
  • Lagerplätze und Abstellflächen
  • Straßen und Stellplätze für Kraftfahrzeuge
  • Sport- und Spielflächen
  • ehemalige LPG

Was erhalten Sie von uns:

Für den Nachweis einer sonstigen baulichen Anlage im Sinne der Erzielung eines Vergütungsanspruches nach dem EEG (2023) wird eine flächendeckende Untersuchung durchgeführt.

Landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete

Im Zuge der Energiewende ist es notwendig mehr Flächen für erneuerbare Energien auszuweisen. Primär werden dafür benachteiligte Standorte herangezogen.

Landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete sind durch eine schwache Ertragsfähigkeit der Böden und deutlich hinter dem Durchschnitt zurückbleibende Bewirtschaftungserfolge gekennzeichnet.

Die Freigabe von Flächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen ist durch die Länderöffnungsklausel (EEG 2023 §37c) den Bundesländern selbst überlassen. Entsprechende Verordnungen mit Gebiets- oder Flächenkulissen benachteiligter Gebiete haben unter anderem folgende Bundesländer bereits erlassen (Stand April 2023):

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt