Mit dem Ausgangszustandsbericht (AZB) wird der Zustand des Bodens und des Grundwassers erfasst, bevor eine Anlage, die bestimmte gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freisetzt, in Betrieb geht.

Gleiches gilt für den Endzustandsbericht (EZB) bzw. die Rückführungspflicht bei Stilllegung einer solchen Anlage.


Als ö.b.u.v. Sachverständige für Bodenkontaminationen (IHK Berlin) und Sachverständige nach § 18 BBodSchG erstellt UMWELTKONZEPT DR. MEYER Ausgangszustandsberichte.


Unsere professionellen Schritte zur Genehmigung:


Ausgangszustandsbericht (AZB) gemäß IED-Richtlinie

Pflichten für Anlagenbetreiber und Industrie – entsprechend der Richtlinie über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung), kurz IED Richtlinie


In der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlamentes (Industrial Emissions Directive, IED) werden Regelungen zur Genehmigung eines Betriebs festgelegt. Für bestimmte Industrieanlagen, die im Anhang 1 der 4. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnungen) aufgeführt sind, ist ein Ausgangszustandsbericht im Fall einer Neugenehmigung oder auch bei Stilllegung (Rückführungspflicht) einer Anlage zu erstellen.

Die Erstellung eines Ausgangszustandsberichts ist Teil der Anlagengenehmigung. Dieser dient der Beweissicherung des ursprünglichen Zustands vor der industriellen Nutzung und der Pflicht, das Grundstück nach Stilllegung der Industrieanlage im Fall von Boden- oder Grundwasserverunreinigungen wieder in den Ausgangszustand zurückzuführen.

Aus folgenden Industriebereichen sind Anlagen hiervon betroffen:

  • Energiewirtschaft (Heizkraftwerk)
  • Herstellung und Verarbeitung von Metallen (z. B. Oberflächenbearbeitung, Stahlerzeugung)
  • Mineralverarbeitende Industrie (z. B. Zement- und Glasherstellung)
  • Chemische Industrie (Farbstoff-, Düngemittelherstellung)
  • Abfallbehandlung (z. B. Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen)
  • Sonstige Tätigkeiten (z. B. Holzverarbeitung, Textil- und Lederherstellung, Gerbereien, Nahrungsmittelproduktion, Tierkörperbeseitigung, Teststrecken, Intensivtierhaltung u. v. a. m.)

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Projektbeispiel AZB

Was bekommen Sie von uns?

Als Sachverständige nach § 18 BBodSchG führen wir AZB durch und prüfen anhand anerkannter Leitlinien, ob Sie überhaupt einen Ausgangszustandsbericht erstellen müssen. Dann erfolgt die so genannte AZB-Vorprüfung, in der die erforderlichen Grundlagen erhoben werden. Im Rahmen einer Stilllegung wird vorab ein Stilllegungskonzept erstellt.


AZB-Vorprüfung bzw. Stilllegungskonzept:

  • Einstufung der Anlage (Emissionen)
  • Abgrenzung des Anlagengrundstücks im Plan
  • Darstellung und Bewertung der relevanten gefährlichen Stoffe
  • Nutzungsrecherche
  • Prüfung, ob Messungen durchgeführt werden müssen
  • Ableitung eines Untersuchungskonzepts inkl. chemischer Untersuchungsparameter
  • Behördenabstimmung

Im zweiten Schritt wird – in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde – das Untersuchungs- bzw. Stilllegungskonzept festgelegt. Nach Umsetzung der Untersuchungen des Bodens und des Grundwassers werden die Ergebnisse im Ausgangszustandsbericht beschrieben, bewertet und dokumentiert.

  • Durchführung der erforderlichen Boden- und Grundwasseruntersuchungen
  • Erstellung des Ausgangszustandsberichts (AZB)